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AGB der Klett MINT GmbH für Sponsoren und Aussteller

1. Veranstalter

Klett MINT GmbH

 

2. Organisation für Aussteller

Klett MINT GmbH

Stöckachstraße 11

70190 Stuttgart

Ansprechpartnerin:        Judith Friedrich

Telefon:                        0711 89462-253

Fax:                             0711 89462-259

E-Mail:                         [email protected]

Internet :                      www.klett-mint.de

 

3. Sponsoren / Aussteller

Es können alle Unternehmen / Verbände / Vereine als Sponsoren bzw. Aussteller an den Kongressen der Klett MINT GmbH teilnehmen, die im jeweiligen Kongressthema tätig sind und für die Zielgruppen interessante Projekte / Initiativen / Kooperationsangebote zu präsentieren haben.

Ein Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.

4. Anmeldung

Die Anmeldung ist nach Eingang beim Veranstalter bindend. Die verbindliche Zusage erfolgt schriftlich, per E-Mail durch die Veranstalter.

Die Ausstellungsfläche ist begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.

Mit der Anmeldung erkennen die Aussteller die Teilnahmebedingungen an.

 

5. Gebühren

Je nach gebuchtem Aussteller-/Sponsorenpaket fallen die im Anmeldeformular genannten Gebühren an. Versorgungsleistungen wie Strom, Essen, Getränke, Internetanschluss etc. werden gesondert und nach Aufwand in Rechnung gestellt.

 

6. Zahlungsbedingungen

Nach der Veranstaltung stellen die Veranstalter die Aussteller-/Sponsoringgebühren in Rechnung. Sie sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Rechnung fällig. Einzahlungen sind auf folgendes Konto des Veranstalters zu leisten:

Kontoinhaber: Klett MINT GmbH

BW Bank Stuttgart

BLZ: 600 501 01

Kontonummer: 128 82 92

IBAN: DE82 6005 0101 0001 2882 92               BIC/SWIFT: SOLADEST

 

7. Rücktritt

Nach Bestätigung der Anmeldung durch die Veranstalter ist ein Rücktritt durch den Aussteller/Sponsor nur mit schriftlicher Zustimmung der Veranstalter bis  90 Tage  vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach hat der Aussteller/Sponsor die gesamten Aussteller-/Sponsoringgebühren sowie eventuelle Gebühren für bereits erbrachte Versorgungsleistungen zu bezahlen.

 

8. Standflächen und Verteilung

Die Vergabe der Standplätze erfolgt durch die Veranstalter unter Berücksichtigung des gebuchten Aussteller-/Sponsorenpakets. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung der Fläche.

Der Aufbau ganzer Messestände ist aus Platzgründen leider nicht möglich. Gestattet sind lediglich Rückwände (z.B. Clipsysteme oder Faltdisplays), die vom Aussteller mitzubringen sind.

 

9. Haftung

Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Schäden an Ausstellungsgegenständen und an der Standausstattung, die während der Auf- und Abbauzeiten und im Rahmen der Veranstaltung entstehen, sowie für Folgeschäden. Für Schäden, welche in den Haftungsbereich der teilnehmenden Aussteller/Sponsoren fallen, übernehmen die Veranstalter ebenfalls keine Haftung. Etwa erforderliche Versicherungen sind durch die Aussteller/Sponsoren selbst abzuschließen.

Die Veranstalter übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung entstehen sowie für Folgeschäden. Die Veranstalter haften auch nicht für Schäden, die durch Verschulden Dritter oder höhere Gewalt entstehen.

 

10. Höhere Gewalt

Können die Veranstalter die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht durchführen, so haben sie die Aussteller unverzüglich davon zu unterrichten.

In diesem Falle nennen die Veranstalter einen späteren Termin, an dem die Veranstaltung zu den ursprünglich geplanten Bedingungen stattfinden kann.

Müssen die Veranstalter eine begonnene Veranstaltung wegen höherer Gewalt verkürzen, so haben die Aussteller keinen Anspruch auf teilweisen oder gänzlichen Erlass der Aussteller/Sponsoringgebühren.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Stuttgart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Stuttgart, den 20.11.2018

Klett MINT GmbH

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